Aufenthalt im Wald

Die Luzerner Bevölkerung hält sich in der Freizeit gerne im Wald auf. Dies ist in der Schweiz auch gut möglich, denn der Wald ist im ortsüblichen Umfang für alle offen. Umso wichtiger ist es, dies respektvoll zu tun. 

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie im Wald unterwegs sind, bewegen Sie sich als Gast im Lebensraum von Wildtieren, Vögeln und Pflanzen.
  • Wildtiere gewöhnen sich nur bis zu einem gewissen Grad an die Waldbesuchenden. Wichtig ist, dass Hunde jederzeit unter Kontrolle sind und gegebenenfalls an der Leine geführt werden.
  • Insbesondere abseits von Wegen können Wildtiere überrascht werden und sich erschrecken. Werden Wildtiere zur Flucht veranlasst, stört dies ihren Rhythmus von Nahrungsaufnahme und Ruhe. Zudem steigt dadurch ihr Energieverbrauch vor allem im Winter stark an.
  • Insbesondere in Berggebieten sind Tiere im Winter auf Ruhe angewiesen. Zu ihrem Schutz sind Wildruhezonen ausgeschieden und markiert.
  • Sind Holzereiarbeiten im Gange, werden zu Ihrer Sicherheit Signalisationen aufgestellt.
  • Besuchen Sie den Wald möglichst bei Tageslicht.
  • Sollten Sie in der Dämmerung oder Nacht unterwegs sein, so bleiben Sie auf den vielbegangenen Hauptwegen und nutzen Sie Stirn- und Velolampen rücksichtsvoll. Die Dämmerungs- und Nachtzeit muss für Wildtiere als störungsarme Zeit erhalten bleiben.

 

Wem gehört der Wald?
70 Prozent des Luzerner Waldes gehört privaten Waldbesitzern, 30 Prozent ist in öffentlichem Besitz. Die Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen sind besorgt um die Pflege der Wälder und versorgen uns mit dem wertvollen Rohstoff Holz.

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