Bodenrecht

Das Bodenrecht will das bäuerliche Grundeigentum fördern. Es will Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes erhalten. Die Landwirtschaft soll leistungsfähig und auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichtete bleiben. Weiter will es die Stellung des Selbstbewirtschafters, einschliesslich diejenige des Pächters, beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke stärken. Das Bodenrecht bekämpft zudem übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden. Das Gesetz enthält unter anderem Bestimmungen über den Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken sowie die Teilung landwirtschaftlicher Gewerbe und die Zerstückelung landwirtschaftlicher Grundstücke.

Telefonisch erreichbar:
8.00 - 11.30 Uhr

Michelle Käslin
Fachbearbeiterin
Boden- und Pachtrecht
Tel: 041 349 74 35
E-Mail

Julia Steiner
Fachbearbeiterin
Boden- und Pachtrecht
Tel: 041 349 74 30
E-Mail

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