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Verhütung und Behebung von Waldschäden


Was der Mensch als Schaden betrachtet, ist aus Sicht der Natur oft nur ein vorübergehendes Ungleichgewicht in einer langfristigen, nachhaltigen Entwicklung. Gleichwohl können solche Waldschäden ernsthafte Einbussen mit sich bringen: zerstörte Holzvorräte, wirtschaftliche Verluste, fehlende Schutzwirkung und vieles mehr. Landwirtschaft und Wald beobachtet den Zustand der Wälder und entwickelt Strategien für den Umgang mit drohenden oder bereits eingetretenen Waldschäden.


Als Folge des zeitlichen Zusammentreffens von Sturmschäden ("Lothar") und trockenem, heissem Wetter haben 2002-04 im Kanton Luzern Borkenkäfer (Buchdrucker) grosse Fichten-Waldpartien attackiert und die alten Bäume zum Absterben gebracht. Die Buchdrucker-Borkenkäfer sind Bestandteil der Waldökosysteme. Sie bringen Fichten zum Absterben, was für die Wald Besitzenden zu finanziellen Einbussen führt. Die Walderhaltung als solche ist nicht gefährdet: Eine neue Waldgeneration wächst wieder nach. Im Schutz von stehenden dürren Bäumen haben junge Bäume sogar bessere Wuchsbedingungen.


Wird ein frischer Befall festgestellt, sind die beiden Varianten "sofort räumen" oder "stehen lassen" gründlich abzuwägen. Für diese Beurteilung steht der Revierförster den Waldeigentümern beratend zur Seite. Das sofortige Räumen kann je nach Verhältnissen Folgeschäden verursach (z.B. Freistellen von neuen, steilen Bestandesrändern, Verschlechterung der Verjüngungsbedingungen durch Begünstigung des Brombeerwachstums, Holzernteschäden (v.a. während der Vegetationszeit), Bodenverdichtung durch das Herumfahren im Bestand, Schäden an bereits vorhandener Waldverjüngung). Darüber hinaus macht das sofortige Handeln nur dann Sinn, wenn in einer geografisch abgegrenzten Geländekammer alle betroffenen Waldbesitzer die gleiche Strategie verfolgen, wenn der Holzabsatz gesichert ist und das aufgerüstete Holz unverzüglich aus dem Waldareal zur Verwertung abgeführt wird. Für das Fällen von Käferbäumen ist die gebührenfreie Nutzungsbewilligung beim Revierförster einzuholen.


Den LINK zum Merkblatt "Waldschäden" finden Sie in der Box "ZumThema".







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