

Seit rund 10 Jahren wandern Wölfe aus den italienisch- französischen Alpen in die Schweiz ein. Insgesamt sind bis jetzt zwölf Wölfe genetisch nachgewiesen worden. Im Kanton Luzern ist anfangs 2009 – 200 Jahre nach seiner Ausrottung – erstmals wieder ein Wolf in Erscheinung getreten. Dieser eine, genetisch bestimmte Wolfsrüde wanderte aus dem Wallis ein und wurde im Frühling 2009 zwei Mal im Pilatusgebiet von einer Fotofalle „geblitzt“. Er machte ausserdem mit seinen Raubzügen im Gebiet Entlebuch auf sich aufmerksam. Gesamthaft riss er im vergangenen Jahr 46 Schafe.
Der Wolf ist streng geschützt. Er darf jedoch unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden. Nach zahlreichen Rissen an Schafen innert kürzester Zeit erteilte der Kanton Luzern, auf Empfehlung der interkantonalen Kommission für das Management von Grossraubtieren, im Sommer 2009 eine Abschussbewilligung. Diese war nach Meinung der Kommission als Sofortmassnahme unvermeidbar, um die Schafe in der betroffenen Region kurzfristig zu schützen, denn für organisierte Schutzmassnahmen fehlte den Schafhaltern im ersten Jahr der Wolfpräsenz die Zeit. Der Wolf konnte in der Folge zwar nicht erlegt werden. Die Nachstellungen zeigten aber eine präventive Wirkung, indem die Übergriffe auf Schafherden zurückgingen. Mit der Abalpung der Schafe am Bettag 2009 wurde die Abschussverfügung aufgehoben. Seit Anfang November wurden keine gerissenen Schafe mehr gemeldet. Es ist davon auszugehen, dass der Wolf sich im Winter hauptsächlich von Wildtieren ernährt hat, die durch die harten Lebensbedingungen in Schneelagen geschwächt sind. Damit erfüllt er seine ureigenste ökologische Bestimmung, nämlich die Wildbestände gesund und vital zu erhalten.
Die Entwicklung der Wolfspopulation in den italienisch- französischen Alpen hat zur Folge, dass auch in den kommenden Jahren Wölfe in die Schweiz einwandern werden. Man muss sich von der Vorstellung lösen, mit Einzelabschüssen diese Einwanderung aufhalten zu können. Den betroffenen Kantonen wird daher empfohlen, die Schafhaltung im Wolfsgebiet zu analysieren und einen wirksamen Herdenschutz aufzubauen. Wo dies nicht möglich ist, muss die Nutzung mit Schafen grundsätzlich überdacht werden. Die von Wölfen gerissenen Schafe werden den Besitzern entschädigt.
Im Kanton Luzern wurde für die Jahre 2010 - 2012 ein Herdenschutzkonzept ausgearbeitet. Die Teilnahme der Landwirte ist freiwillig. Das Schutzkonzept gliedert sich in drei Phasen, wobei es darum geht, die Schutzmassnahmen mit Zäunungen und Herdenschutzhunden zunehmend zu optimieren. Das ganze Alpgebiet wird dabei in Zonen unterschiedlicher Priorität eingeteilt, da es nicht möglich ist, überall alle Schafe zu schützen. Zusätzlich zum Herdenschutzkonzept wurde die „Begleitgruppe Wolf“ ins Leben gerufen, die sich aus Vertretern aller Akteure zusammensetzt. Diese sollen sich gemeinsam mit den neuen Herausforderungen auseinandersetzen, die sich durch die Wiederbesiedlung der Schweiz durch Wölfe ergeben.

