Druck-Logo

Inhalt Alt+0 Kontakt Alt+1 Sitemap Alt+2 Konzernnavigation Alt+3 Navigation Alt+4 Startseite Alt+5

Naturschutzverträge


Naturschutzverträge


Die Natur bringt es mit sich, dass sich in unseren Breitengraden fast alle Landlebensräume längerfristig zu Wäldern entwickeln. Will man das verhindern und Wiesen, Hecken oder Seeufer im heutigen Zustand erhalten, brauchen diese eine Pflege. Eine Ausnahme bilden etwa Hochmoore und Lebensräume über 1'800 m ü.M.


Vertragliche Regelungen


Seit 1990 werden die Bewirtschafter/innen von Naturschutzgebieten für ihre Arbeit finanziell entschädigt. Sowohl die detaillierten Pflegearbeiten wie auch deren Abgeltung werden in Naturschutzverträgen vereinbart. Im Kanton Luzern sind etwa 5'000 Einzelflächen mit den Bewirtschafter/innen geregelt, meist mit ortsansässigen Landwirt/innen. Vereinzelt pflegen aber auch Naturschutzvereine, Jagdgesellschaften, Fischer oder Umweltkommissionen die Naturschutzgebiete.


Landwirtschaftsbeiträge


Im Zuge der Ökologisierung in der Landwirtschaft (etwa ab 1993) trägt das Bundesamt für Landwirtschaft im Kanton Luzern bereits rund vierzig Prozent der anfallenden „Pflegekosten“ für Naturschutzgebiete.


Erfolgsgeschichte


Das Vertragswesen darf im Naturschutz als eigentliche Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Die Tatsache, dass der Staat nicht nur Verbote aufstellt, sondern Nutzungseinschränkungen und Pflegearbeiten auch entschädigt, hat die Arbeit der staatlichen Naturschutzbehörden massiv erleichtert. Es entstanden dadurch Partnerschaften.


Schnittzeitpunkte


Die Verträge von Naturschutzflächen enthalten die Zeitpunkte, wann die Vertragsflächen frühestens geschnitten werden dürfen.


Schnittzeitpunkte

 


Kontakt


Christiane Guyer041 925 10 65 Mail
Ingrid Schär041 925 10 64 Mail
Marianne Würth041 925 10 57 Mail
Franziska Infanger041 925 10 61 Mail


Zum Thema






Geoportal Naturinventare

Kantonales Geoportal: Inventare Natur und Landschaft


Favoriten