

Die Natur bringt es mit sich, dass sich in unseren Breitengraden fast alle Landlebensräume längerfristig zu Wäldern entwickeln. Will man das verhindern und Wiesen, Hecken oder Seeufer im heutigen Zustand erhalten, brauchen diese eine Pflege. Eine Ausnahme bilden etwa Hochmoore und Lebensräume über 1'800 m ü.M.
Seit 1990 werden die Bewirtschafter/innen von Naturschutzgebieten für ihre Arbeit finanziell entschädigt. Sowohl die detaillierten Pflegearbeiten wie auch deren Abgeltung werden in Naturschutzverträgen vereinbart. Im Kanton Luzern sind etwa 5'000 Einzelflächen mit den Bewirtschafter/innen geregelt, meist mit ortsansässigen Landwirt/innen. Vereinzelt pflegen aber auch Naturschutzvereine, Jagdgesellschaften, Fischer oder Umweltkommissionen die Naturschutzgebiete.
Im Zuge der Ökologisierung in der Landwirtschaft (etwa ab 1993) trägt das Bundesamt für Landwirtschaft im Kanton Luzern bereits rund vierzig Prozent der anfallenden „Pflegekosten“ für Naturschutzgebiete.
Das Vertragswesen darf im Naturschutz als eigentliche Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Die Tatsache, dass der Staat nicht nur Verbote aufstellt, sondern Nutzungseinschränkungen und Pflegearbeiten auch entschädigt, hat die Arbeit der staatlichen Naturschutzbehörden massiv erleichtert. Es entstanden dadurch Partnerschaften.
Die Verträge von Naturschutzflächen enthalten die Zeitpunkte, wann die Vertragsflächen frühestens geschnitten werden dürfen.
| Christiane Guyer | 041 925 10 65 | |
| Ingrid Schär | 041 925 10 64 | |
| Marianne Würth | 041 925 10 57 | |
| Franziska Infanger | 041 925 10 61 |

