
Die Freizeitaktivitäten haben in den letzten Jahren ständig zugenommen. Es wird nicht mehr nur traditionell Langlaufski gefahren oder mit Skiern getourt. Schneeschuhlaufen, Winterwandern oder Rodeln sind nur einige Möglichkeiten aus dem grossen und vielfältigen Freizeitangebot in der Natur. Dies führt unweigerlich zu Konflikten mit unseren Wildtieren, die besonders im Winter auf Ruhe angewiesen sind, da Aufschrecken und Fliehen bei Schnee sehr viel Energie kostet. Wildtiere finden in Wäldern, an Waldrändern und auf schneefreien Flächen Nahrung oder Ruhe. Diese Gebiete werden aber auch gerne von Wintersportlern genutzt. Mit Wildruhezonen und Wildrückzugsgebieten wird versucht, die Aktivitäten von Mensch und Tier in solchen Gebieten zu trennen, um dem Wild mehr Ruhe zu gewähren.
Weitere Informationen und Karten finden Sie auf Wildruhezonen Schweiz oder im Geoportal des Kantons Luzern.
Vier einfache Regeln schaffen Platz für Wildtiere und Sporttreibende:
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Wildruhezonen sind rechtlich abgestützte Zonen. Die Bevölkerung der entsprechenden Gemeinde hat darüber im Rahmen des Bau- und Zonenreglements abgestimmt. Das Missachten der Regeln kann mit einer Busse bestraft werden.
Wildrückzugsgebiete sind nicht rechtsgültig. Der Besucher wird aufgefordert, die Regeln zu befolgen und damit auch die Natur nachhaltig zu nutzen. Er kann aber nicht gebüsst werden.
Eidgenössische Jagdbanngebiete sind eine weitere Schutzgebiets-Kategorie. Sie dienen dem Schutz von seltenen und bedrohten Arten. Zudem sorgen sie für den Erhalt von gesunden, an die örtlichen Verhältnisse angepassten Beständen. Jagdbanngebiete sind ebenfalls rechtlich verbindlich und Besucher haben sich an die Regeln zu halten.

