
Durch das Bundesgesetz über die Jagd ist jeder Kanton verpflichtet, die Jagd zu regeln und zu planen. Der Kanton Luzern erfüllt diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Jagdgesellschaften.
Das jagdliche Nutzungsrecht, oder Jagdregal, wird im Kanton Luzern alle acht Jahre durch die Verpachtung von Jagdrevieren an Jäger und Jägerinnen weitergegeben. Mit der Pacht übernimmt die Jagdgesellschaft die Verantwortung für den Wildbestand im Revier.
Wer die Jagd ausüben will, muss sich mit einem Jagdpass ausweisen.

