
Für die Fischerei gilt das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Fischbestände werden so genutzt, dass sie langfristig einen möglichst hohen Ertrag ermöglichen – man lebt von den Zinsen und nicht vom Kapital. Dieses Ziel wird erreicht duch verschiedene Massnahmen (Details siehe Fischereiverordnung vom 1. Januar 2009):
Fische dürfen erst gefangen werden, wenn sie auf eine festgelegte Länge gewachsen sind. Damit wird sichergestellt, dass sie sich vor dem Fang mindestens einmal fortgepflanzt haben.
Einige Fischarten lassen sich wegen ihres Verhaltens während der Laichzeit besonders leicht fangen. Damit dies nicht geschieht, wird der Fang während der Laichzeit eingestellt.
Die Anzahl Fische, die täglich gefangen werden darf, ist limitiert – besonders an kleineren Gewässern und bei eher seltenen Fischarten. Damit ist der Bestand nicht durch eine zu grosse Entnahme gefährdet.
Bei allen Bestandeskontrollen wird festgestellt, wie sich die Fischfauna zusammensetzt. Werden gefährdete oder sogar vom Aussterben bedrohte Fischarten gesichtet, so wird das Vorkommen in einem Inventar dokumentiert.
Trotz dieser Schutzbestimmungen können die Fischbestände schwanken. Faktoren dafür sind etwa Wassertemperatur, Hochwasser, Nährstoffgehalt, Futterangebot, Konkurrenz in den Lebensräumen oder allgemeine klimatische Bedingungen.
| Otto Holzgang, Fachbereichsleitung Jagd und Fischerei | 041 925 10 85 | |
| Philipp Amrein, Kant. Fischereiaufseher | 041 925 10 84 | |
| Erika Emmenegger, Sekretariat | 041 925 10 80 |

