

Kernpunkt des kantonalen Artenschutzkonzeptes ist die Erarbeitung von Artenhilfsprogrammen für spezifische, im Kanton Luzern gefährdete Arten.
Nebst den Artenhilfsprogrammen sollen die Pflegemassnahmen für Biotope so optimiert werden, dass möglichst viele Arten davon profitieren. Leitarten dienen dabei als Vorgabe für die Pflege und Gestaltung der verschiedenen naturschutzfachlich relevanten Lebensräume des Kantons Luzern. Diese bilden auch wichtige Grundlagen bei der Erarbeitung von Vernetzungsprojekten gemäss Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV).
Im Kanton Luzern existieren Inventare für Fledermäuse, Reptilien und Amphibien.
Rote Listen für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten existieren nur auf schweizerischer Ebene: Rote Listen, BAFU-Website
Im Kanton Luzern existieren bereits mehrere spezifische Artenschutzobjekte (Amphibienweiher, Wochenstuben von Fledermäusen, Bahndämme für Reptilien, usw.). Im Sinn einer effizienten Erfolgskontrolle müssen sie alle betreut werden.
Im Kanton Luzern gilt, wie in den meisten Nachbarkantonen, eine Verordnung zum Schutz der Pilze. Die wesentlichen Einschränkungen betreffen die Sammelmenge und die Sammeltage: Eine Person darf pro Tag nicht mehr als zwei Kilogramm Pilze sammeln. Das Sammeln von Morcheln und Eierschwämmen ist auf ein halbes Kilogramm beschränkt. Die ersten sieben Tage jedes Monats dürfen Pilze weder gepflückt noch gesammelt werden.
| Jörg Gemsch Artenhilfsprogramme, ökologsiche Aufwertungen | 041 925 10 88 | |
| Matthias Merki Pilze | 041 925 10 46 | |
| Susanna Geissbühler Flechten | 041 925 10 49 |

