

Die Sömmerungsgebiete sind ein bedeutender Teil der Kulturlandschaft in den Alpen und Voralpen. Sömmerungsbeiträge werden unter der Bedingung gewährt, dass die Betriebe vorschriftsgemäss und umweltschonend bewirtschaftet werden. Sie tragen damit zu einer nachhaltigen und flächendeckenden Bewirtschaftung bei. Beitragsberechtigt sind Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, die Tiere auf einem Sömmerungs-, Hirten- oder Gemeinschaftsweidebetrieb sömmern. Sömmerungsbeiträge werden nach Normalstoss (NST) bzw. GVE ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer GVE während 100 Tagen.
Der Kanton Luzern hat rund 250 Sömmerungsbetriebe mit knapp 6'000 NST. Davon sind 250 NST Schafe.
Fr. 330.--/GVE | für gemolkene Kühe, Ziegen und Schafe, die 56 - 100 Tage gesömmert werden |
Fr. 330.--/NST | für nicht gemolkene Schafe bei ständiger Behirtung und für die übrigen Raufutter verzehrenden Tiere ausser Schafe |
Fr. 250.--/NST | für nicht gemolkene Schafe auf Umtriebsweiden |
Fr. 120.--/NST | für nicht gemolkene Schafe bei anderer Weideführung |
| Heinrich Wachter | 041 925 10 12 |

