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Pachtrecht


Durch den landwirtschaftlichen Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter, dem Pächter ein Gewerbe oder ein Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen, während der Pächter bereit ist, dafür einen Zins zu bezahlen.


Der Pachtvertrag ist an keine besondere Form gebunden. Es wird empfohlen, den Vertrag schriftlich abzufassen und von den Parteien unterschreiben zu lassen.


Pachtvertragsformulare können beim Schweizerischen Bauernverband, Treuhand und Schätzungen, in Brugg bestellt werden.


Kontakt


Johann Müller041 925 10 13 Mail
Trudi Haas041 925 10 20 Mail





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