
Der bauliche Gewässerschutz sorgt für die Sicherheit bei Hofdüngeranlagen und den sachgemässen Umgang mit den Hofdüngern. Die gesetzlichen Auflagen sind in verschiedenen Merkblättern beschrieben. Ein besonderes Augenmerk gilt der Vermeidung von Gülle-Unfällen.
Bei Baugesuchen, welche den Um- oder Neubau von Ställen oder Hofdüngeranlagen betreffen, wird der bauliche Gewässerschutz bei einem Augenschein auf dem Landwirtschaftsbetrieb beurteilt. Die Kontrolle bezieht sich auf den Zustand der Hofdüngerlager, die Entwässerung der Oberflächen und die Risikofaktoren für einen Gülleunfall.
| Fritz Birrer Baugesuche, baulicher Gewässerschutz | 041 925 10 55 |
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Unterlagen der Dienststelle Umwelt und Energie:

