
Durch die Jagd wird eine natürliche Ressource, nämlich Wildbret, nachhaltig genutzt. Dabei wird der Wildbestand so reguliert, dass die Populationen gesund bleiben und die Wildschäden das tragbare Mass nicht überschreiten. Lebensraum und Wildbestand sollen ein Gleichgewicht finden.
Die Jagd ist keine Zufallsnutzung, sondern ein geplanter Eingriff in einen bekannten Bestand. Durch Wildzählungen erkennen die Jägerinnen und Jäger die Entwicklung der Wildbestände. Der jährliche Abschussplan wird diesen Trends entsprechend angepasst und von der Jagdbehörde kontrolliert.
Neben der Nutzung ist der Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel ein gleichberechtigtes Anliegen der Jagd. Artenschutz bedeutet immer auch Lebensraumschutz. Die Jagd engagiert sich für die Erhaltung, Aufwertung und Beruhigung der Lebensräume.
Im Eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn und im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos ist die Jagd im Interesse des Artenschutzes verboten.
Im Nachgang zur Französischen Revolution führten die Ideen der freien Jagd zu einem dramatischen Rückgang der Wildbestände. Zudem förderte die verbreitete Armut die Wilderei.
Erst die Einführung des ersten Bundesgesetzes über die Jagd 1875, stoppte den Trend. Durch die Ausscheidung von Jagdbanngebieten und der Unterstützung der professionellen Wildhut, gelang es den Grundstein für die Renaissance der Wildbestände zu setzen. Es dauerte aber noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts, bis sich die Wildbestände im Kanton Luzern erholten.
Rehe wanderten von Norden in den Kanton Luzern ein. Gämsen verbreiteten sich aus Restbeständen im Jagdbanngebiet Schrattenfluh in alle voralpinen Gebiete. Mitte der 60er Jahre des 20. Jh. fanden Rothirsche ihren Weg zurück in den Kanton Luzern.
1906 fand die erste Volksabstimmung über die Einführung der Revierjagd im Kanton Luzern statt. 1930 konnten sich die Luzerner Gemeinden für die Patent- oder Revierjagd entscheiden. Schliesslich wurde 1941 die im ganzen Kanton die Revierjagd eingeführt.
2010 waren im Kanton Luzern 1240 Jagdpächterinnen und -pächter zur Jagd in 123 Jagdrevieren berechtigt.
| Otto Holzgang, Fachbereichsleitung Jagd und Fischerei | 041 925 10 85 | |
| Louis Bucher, Kant. Jagdaufseher | 041 925 10 83 | |
| Erika Emmenegger, Sekretariat | 041 925 10 80 |

